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AMBERGER - AUTOGAS - ZENTRUM

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Amberger-Autogas-Zentrums

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Amberger-Autogas-Zentrums für die Nutzung der Autogas-Tankstelle, den Einbau von Autogas-Anlagen sowie alle finanziellen Angelegenheiten.

Das Amberger-Autogas-Zentrum, (nachfolgend "AAZ" genannt) bietet dem Kunden Zugang zu seiner Autogas-Tankstelle und den Einbau von Autogas Anlagen sowie den damit zusammenhängenden Dienstleistungen an.

Diese AGBs regeln die erstmalige und jede künftige, erneute Teilnahme des Kunden und die Nutzung der AAZ-Tankstelle und Bestellungen abschließend. Dies auch dann, wenn der Kunde die Geltung dieser AGBs künftig nicht mehr erneut bestätigt. Entgegenstehende Bedingungen ihrer Kunden erkennt das AAZ nicht an. 

Soweit der Kunde mit dem AAZ Verträge über den Bezug von Waren und Dienstleistungen schließt, gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AAZ. 

 

1. Zugang zur AAZ-Tankstelle und Einbau von Autogas-Anlagen 

a. Das AAZ gewährt dem Kunden Zugang zu seinem Angebot. AAZ haftet nicht für die vom Kunden über das Internet oder andere Netze empfangenen oder verbreiteten Inhalte. Die Nutzung der AAZ- Tankstelle erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Kunden. 

b. Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten. 

c. Die AAZ-Tankstelle ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Weder gibt das AAZ eine Garan­tie für die Erreichbarkeit noch eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der AAZ-Tank­stelle bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 

d. Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum des AAZ. Bei Zahlungs­verzögerungen kann das AAZ ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Auto­gas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen. 

e. Der Tankkunde erhält nach der Einweisung die AAZ-Tankkarte (oder benutzt eine eigene Karte) und kann damit an der AAZ-Tankstelle tanken. Die Tankstelleneinweisung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Unterschrift zu bestätigen.

 

2. Widerrufsrecht  

a. Der Kunde kann seinen Antrag über eine Kundenkarte der Tankstelle innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf bedarf kei­ner Begründung, hat jedoch schriftlich durch Einschreiben oder durch Rücksendung der Kundenkarte zu erfolgen. 

b. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Kundenkarte an Am­berger-Autogas-Zentrum, Leopoldstr. 10, 92224 Amberg. 

c. Die Kosten der Rücksendung der Kundenkarte trägt der Kunde. Bei Beschädigung der Kundenkarte hat der Kunde die Wertminderung zu ersetzen. Bei Nutzung der Kundenkarte hat der Kunde eine ent­sprechende Zahlung in Höhe der getankten Gasmenge zu entrichten. Bezieht sich die Bestellung auf eine Dienstleistung und wird diese mit Zustimmung des Kunden noch vor dem Ablauf der Widerrufs­frist erbracht, so erlischt das Recht, den Abschluss des Vertrages zu widerrufen.

 

3. Rechtsgeschäfte mit Dritten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen

a. Soweit der Kunde mit Dritten Verträge über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen über das AAZ schließt, kommen solche Geschäfte ausschließlich zwischen dem Kunden und den Dritten zu­stande. 

b. Etwaige Einwände des Kunden aus solchen Geschäften, z. B.Garantieansprüche, können von ihm ausschließlich gegenüber den Dritten geltend gemacht werden.

 

4. Interaktive Dienste 

a. Das AAZ ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Angebot jederzeit einzuschränken oder zu beenden, soweit der Kunde über den von AAZ gewährten Zugang rechtswidrige Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt.

 

5. Zugang des Kunden  

a. Soweit der Kunde an der Autogas Tankstelle tankt, ist er verpflichtet, die jeweils anwendbaren ge­setzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards zu beachten. Der Kunde hat insbesondere bestehende Sicherheitsvorschriften zu beachten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten. 

b. Der Kunde ist verpflichtet, das AAZ von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die wegen Ver­letzung von Rechten Dritter gegen das AAZ geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflich­tet, dem AAZ sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die dem AAZ im Zu­sammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstanden sind.

 

6. Nutzungs- und sonstige Gebühren, Abrechnung, Eigentumsvorbehalt  

a. Die Inanspruchnahme des allgemeinen Angebotes des AAZ ist kostenlos. Die Bezugs- / Einbau­preise von Autogas und Autogas-Anlagen ergeben sich aus unserer Preisliste. 

b. Der Zählerstand der Tankstelle wird als verbindlich anerkannt. Widersprüche zum Zählerstand und zur Literabgabe sind unverzüglich nach dem Tankvorgang anzumelden. 

c. Bis zur Begleichung der Rechnung bleiben alle Lieferungen Eigentum von AAZ. 

d. Die Beträge sind sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Ggf. anfal­lende Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Kunde. Eine Abrechnung erfolgt in monatlichen

Abständen, jeweils zum 1. des Folgemonats mit dem Kunden - per Lastschrift, Abbuchung oder per Rechnung, wobei ein Rechnungsversand auch per E-Mail möglich ist. Rechnungen über Autogas-An­lagen werden unverzüglich in bar eingezogen. Mängel an der Ware berechtigen nicht zu Zahlungsver­zögerungen. 

e. Das AAZ behält sich vor, ausstehende Forderungen sofort einzuziehen. 

f. Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben. Weitere Lieferungen erfolgen nach einer Rücklastschrift nur noch gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahme. 

g. Die Weitergabe der Kundenkarte an Dritte ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Bei Zuwiderhand­lungen wird die Karte unverzüglich gesperrt. Das AAZ behält sich vor, ggf´s Schadenersatzansprüche resultierend aus der verbotenen Benutzung dem Karteninhaber in Rechnung zu stellen.

 

7. Karten- und Liefersperre 

a. Bei Nutzung einer Tankkarte des Amberger-Autogas-Zentrums fallen 10,- Euro Kaution an, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet werden. Das AAZ behält sich das Recht vor, Tankkarten jederzeit zu sperren. 

d. h. wenn ein Kunde die Rechnung nicht ordnungsgemäß begleicht bzw. eine Rücklastschrift erfolgt kann die Karte unverzüglich gesperrt werden.  

b. Kartensperrungen werden mit je 10,- Euro pro Karte berechnet. Kartenentsperrungen werden mit je 5,- Euro pro Karte berechnet. 

c. Die Kartensperre wird erst nach Begleichung der vollständigen Forderung aufgehoben. Weitere Lieferungen werden nur noch gegen Barzahlung geleistet. 

d. Bei gesperrten Tankkarten ist die Haftung vom AAZ ausgeschlossen.

 

8. Gewährleistung 

a. Soweit ein Datum oder Daten der Datenbank von AAZ einen Fehler aufweisen, der die Gebrauchs­fähigkeit des Datums oder der Daten in inhaltlicher oder technisch-darstellungsbezogener Weise nicht unerheblich beeinträchtigt, wird der Betreiber diesen Fehler umgehend beseitigen. 

b. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, die für den Abruf geleistete Vergütung im Verhältnis der Beeinträchtigung zu mindern.

 

9. Umrüstung 

a. Die Umrüstung erfolgt in der AAZ-Werkstatt in Amberg. 

b. Nachstellarbeiteten bei Fahrzeugen mit hoher Laufleitung sind konstruktionsabhängig und stellen kein Mangel der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umge­rüsteten Fahrzeugen kein Mangel für die das AAZ in Haftung genommen werden kann. 

c. Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur in der AAZ-Werkstatt in Amberg durchgeführt. Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen.  

d. Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist der Einbaubetrieb verantwortlich. Fahrzeuge mit einer hohen Laufleistung können vom AAZ abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Garantie belegt werden. 

e. Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schad­stoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar. 

f. Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Barzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichnung der Rechnung ist das AAZ berechtigt, die Heraus­gabe des Fahrzeugs zu verweigern.  

g. Autogas-Anlagen und Tanks, die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

 

10. Haftung 

a. Das AAZ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verlet­zung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraus­sehbarer Schäden begrenzt. 

b. Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Miss­brauch seiner Kundenkarte und der Pin erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank. 

c. Wenn Autogas-Anlagen in Fahrzeuge mit hoher Laufleistung (ab 100.000 km) verbaut werden, kann es zu Einschränkungen oder Wegfall der Garantie kommen.  

d. Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es sei denn, dass dieser durch die Gasanlage entstanden ist und das AAZ dafür die Verantwortung trägt. Dieses ist durch ein Sach­verständigen- Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierfür trägt der Kunde.

 

11. Urheberrecht 

a. Die durch das AAZ vertriebenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechts- und -schutzgesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, diese anzuerkennen und einzuhalten. Die heruntergeladenen und/oder ausgedruckten Rechercheergebnisse sind insoweit nur für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt bzw. im Falle von Infor­mationsvermittlern für den Eigenbedarf des Auftraggebers. 

b. Die heruntergeladenen und/oder ausgedruckten Daten dürfen außerhalb der Grenzen des privaten und sonstigen eigenen Gebrauchs insbesondere nicht Dritten überlassen, elektronisch oder sonst wie weiterverbreitet, öffentlich wiedergegeben oder weiterveröffentlicht werden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung vom AAZ vor. 

c. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den abge­rufenen Daten nicht entfernen.

 

12. Registrierung 

a. Zur Nutzung der Tankstellen muss sich der Kunde beim AAZ registrieren. 

b. Die Registrierung selbst ist kostenfrei und es ergeben sich hieraus noch keine Zahlungsverpflich­tungen.

 

13. Aufzeichnung von Nutzungs- und Abrechnungsdaten 

a. Das AAZ zeichnet die Nutzungs- und Abrechnungsdaten auf und speichert diese jeweils während der gesetzlich zulässigen Zeit. 

b. Der Kunde kann diese Daten im Rahmen der Gesetze jederzeit löschen lassen, indem er eine E-Mail an “info@amberger-autogas-zentrum.de“ sendet und die Löschung der Daten verlangt. 

c. Das kostenfreie Auskunftsrecht des Kunden auf Einsichtnahme seiner gespeicherten Daten bleibt hiervon unberührt.

 

14. PIN 

a. Es obliegt dem Kunden, die Verwahrung und Nutzung seiner PIN oder anderer Sicherungsinstru­mente sicher zu gestalten und zu überwachen. 

b. Das AAZ haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der PIN entste­hen.

 

15. Abmeldung/Kündigung 

a. Die vom AAZ angebotenen Dienstleistungen im Bereich Autogas-Tankstelle haben eine unbe­grenzte Laufzeit. 

b. Der Kunde kann die Dienstleistung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, erst­mals 6 Monate nach Vertragsabschluß. Nach Kündigung des Vertrages ist die Kundenkarte unverzüg­lich an das AAZ zurückzugeben.

 

16. Änderungen und Ergänzungen einzelner Bedingungen 

a. Erklärungen, die die Parteien nach diesem Vertrag abgeben können und müssen, erfolgen schrift­lich oder per E-Mail. Kündigungen des Kunden per e-mail sind nicht möglich. 

b. Das AAZ ist zu Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen und/oder der vom AAZ er­brachten Dienstleistungen berechtigt, soweit diese Änderungen und Ergänzungen unter angemesse­ner Berücksichtigung der Interessen vom AAZ und dem Kunden zumutbar sind. 

c. Ist der Kunde mit den Änderungen und Ergänzungen nicht einverstanden, kann er diese Vereinba­rung mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Änderungen kündigen. 

d. Änderungen und Ergänzungen einzelner Nutzungsbedingungen wird das AAZ dem Kunden per E-Mail bekannt geben. Sie werden wirksam mit der nächsten Nutzung der vom AAZ angebotenen Dienstleistungen nach der Bekanntgabe oder wenn dem AAZ  nicht innerhalb eines Monats nach Ab­sendedatum der E-Mail ein schriftlicher Widerspruch des Kunden zugeht. 

 

17. Datenschutz 

a. Der Kunde wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass das AAZ seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesba­rer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet. 

b. Das AAZ gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.

 

18. Einschaltung Dritter, Übertragung dieser Vereinbarung 

a. Das AAZ ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Das AAZ ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Diese Übertragung wird das AAZ dem Kunden ankündigen. 

b. Ist der Kunde mit der Übertragung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zu kündigen.

 

19. Salvatorische Klausel 

a. Sollten in den AGBs eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB-Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 

b. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

 

20. Anwendbares Recht, Erfüllungsort 

a. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Amberg/Opf. 

b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit zulässig, Amberg/Opf.